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EuGH verbietet Arzneimittelwerbung mit Heilungsberichten

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Luxemburg – Arzneimittelhersteller dürfen nicht mit Erfolgsgeschichten ihrer Kunden werben. Aussagen, ein Medikament unterstütze das allgemeine Wohlbefinden, sind dagegen zulässig, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Streit um Ginseng-Präparate. Demnach ist es zudem verboten, Arzneimittel zu verlosen. (Az: C-374/05)
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Ein Extrakt aus Grünem Tee könnte gegen Leukämie helfen, legt eine kleine klinische Studie aus den USA nahe: Ein Drittel der teilnehmenden Patienten sprach auf die Behandlung mit dem Extrakt an, berichten amerikanische Forscher. Die Probanden, die unter chronisch lymphatischer Leukämie litten, bekamen den Wirkstoff Epigallocatechingallat (EGCG) in Kapseln verabreicht, woraufhin sich bei vielen die Lymphknoten verkleinerten, berichten Tait Shanafelt von der Mayo-Klinik in Rochester und seine Kollegen.