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EuGH verbietet Arzneimittelwerbung mit Heilungsberichten

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Luxemburg – Arzneimittelhersteller dürfen nicht mit Erfolgsgeschichten ihrer Kunden werben. Aussagen, ein Medikament unterstütze das allgemeine Wohlbefinden, sind dagegen zulässig, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Streit um Ginseng-Präparate. Demnach ist es zudem verboten, Arzneimittel zu verlosen. (Az: C-374/05)
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Ein neuer Wirkstoff gegen Krebs tarnt sich als Vitamin B12, um unerkannt in Tumorzellen zu gelangen. In Tests an Hunden hat er sich bereits bewährt: Amerikanische Forscher beobachteten, dass Tumoren bei täglicher Verabreichung der Nitrosylcobalamin (NO-Cbl) genannten Substanz innerhalb weniger Monate erheblich schrumpften. Das neue Mittel macht Krebszellen zudem empfänglicher für andere Antitumormedikamente und verursacht nahezu keine Nebenwirkungen, versprechen die Wissenschaftler. Nach den positiven Ergebnissen bei den Tieren wolle man das Mittel nun möglichst bald beim Menschen testen, berichten Joseph Bauer und seine Kollegen.